1. Mit dem Erwerb des Eintrittstickets (48-H-ALL-IN- oder 1-Tagesticket) erklärt der Besucher, die folgen-den AGBs verstanden zu haben und diese zu akzeptieren.

  2. Veranstalter ist „Verein zur Erhaltung und Betreibung des Volksplatzes Borna e. V.“ mit Sitz in 04552 Borna und mit Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig mit der Nummer 10462.

  3. Das Ticket berechtigt zum Besuch der Veranstaltung „Borna Open Air (BOA)“ für den auf diesem angegebenen Zeitraum. Eingelassen werden nur solche Personen, die entweder ein 48-H-ALL-IN- oder ein Tagesticket mit intaktem Abriss oder ein unversehrtes, am Handgelenk verplombtes Bändchen des jeweiligen Veranstaltungsjahres vorweisen können.

  4. Der Umtausch eines bereits erworbenen Tickets ist ausgeschlossen. Der gewerbliche, kommerzielle Weiterverkauf des Tickets ist nicht gestattet. Privat darf das Ticket nur zu dem auf der Vorderseite auf-gedruckten VVK-Preis veräußert werden. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingung, verpflichtet sich der Ticket-Verkaufende zur Zahlung einer Konventionalstrafe an den Veranstalter in Höhe von 500,00 € als Schadensersatz.

  5. Der Veranstalter behält es sich vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird der Ticketpreis exklusive Versand und Verpackung rückerstattet. Sollten die Witterungsbedingungen während der Veranstaltung eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Besucher, Bands und Veranstalter/Personal darstellen, so wird – wie auch bei weiteren äußeren Umständen, die eine gefahrlose Weiterführung nicht mehr gewährleisten – die Veranstaltung unterbrochen, in schwerwiegenden Fällen abgebrochen. Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises besteht hierbei nicht.

  6. Die angekündigten Spielzeiten der Bands und die Reihenfolge können variieren; für den Inhalt der Shows sind die Bands verantwortlich. Im Fall eines kurzfristigen Ausfalls einer Band bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Eine Rückerstattung des Ticketpreises, auch in Teilen, erfolgt nicht. Die Rückerstattung des Ticketpreises ist ebenso dann ausgeschlossen, sollte ein Besucher aufgrund einer in dieser AGB genannten Gründe des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden.

  7. Im Festivalticket enthalten sind: Zutritt zum Festivalgelände und zu den sanitären Anlagen (WC). Diese Gegebenheiten werden vom „Verein zur Erhaltung und Betreibung des Volksplatzes Borna e. V.“ gestellt. Jedweder unautorisierte Aufenthalt in diesem Bereich führt zum sofortigen Ausschluss der Person von der Veranstaltung. Dieses gilt auch für die sich in Privatbesitz befindlichen umliegender Grundstücke (Backstage Bereich etc.).

  8. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur mit extra erworbenem Campingticket gestattet. Enthalten darin ist auch die Nutzung der sanitären Anlagen (WC, Duschen) auf dem Campingplatz. Das Campingticket ist nur im Zusammenhang mit einem Festivalticket gültig. Besucher, die lediglich ein Campingticket und kein Festivalticket vorweisen können, haben keinen Zutritt zum Campingplatz.

  9. Der Besucher erkennt an, die Privatsphäre des „Verein zur Erhaltung und Betreibung des Volksplatzes Borna e. V.“ zu wahren und versichert, das Eigentum dieser zu schützen. Für etwaige Schäden haftet der Verursacher.

  10. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten/erziehungsbeauftragten (Muttizettel) Person das Festival- und Campinggelände betreten und haben dieses zu verlassen, wenn die personensorgeberechtigte/erziehungsbeauftragte Person den Veranstaltungsort verlässt. Kinder bis 14 Jahre haben ermäßigten Eintritt. Jugendliche ab 15 Jahren zahlen den normalen Eintrittspreis.
    Jugendliche über 16 Jahren aber unter 18 Jahren dürfen das Veranstaltungsgelände betreten und sich auf diesem bis maximal 24:00 Uhr aufhalten, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei sich führen (Muttizettel); für Aufenthalte nach 24:00 Uhr ist auch für Jugendliche zwischen 16 Jahren und 18 Jahren die Begleitung einer personensorgeberechtigten/erziehungsbeauftragten Person erforderlich. Ein entsprechendes Formular zur Übertragung der Sorgeberechtigung gibt es auf der Website der Veranstaltung (www.borna-open-air.de) zu finden. Es gelten weiterhin die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

  11. Das Mitbringen und Verzehren von Nahrungsmitteln sowie in Deutschland legalisierten Genussmitteln ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (Festivalgelände, Sanitäre Anlagen WC / Dusche) nicht gestattet. Ebenso verboten ist das Mitführen jeglicher Flaschen aus Glas oder Plastik sowohl im vollen, als auch im leeren Zustand.  

  12. Gewerbliche Tätigkeiten sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ohne Zustimmung des Veranstalters untersagt.

  13. Das Entzünden offener Feuer ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten! Ausgenommen hiervon sind Holzkohlegrills und Gaskocher (auf dem Campinggelände), sofern keine akute Brandgefahr vorliegt.

  14. Das Mitführen von Waffen jedweder Art (Schusswaffen, Schlagstöcke, Butterflys, …) und pyrotechnischer Gegenstände ist verboten. Der Veranstalter behält es sich vor, stichprobenartige Leibesvisitationen durchzuführen und Personen, die derartige Gegenstände mit sich führen, mit sofortiger Wirkung des Geländes zu verweisen (Gültigkeit des Tickets verfällt).

  15. Radikale politische Meinungen und Äußerungen, seien sie rechter oder linker Natur, sowie fanatisch religiöse Bekundungen, sind untersagt. Personen, die andere Festivalbesucher durch derartige Bemerkungen oder durch Tragen von Emblemen verfassungsfeindlicher Gruppierungen diskriminieren oder in unzumutbarer Weise belästigen, werden des Veranstaltungsgeländes verwiesen.

  16. Auf Rockkonzerten kann es zu Lautstärkepegeln kommen, die über das normale Maß hinausgehen. Für einen entsprechenden individuellen Lärmschutz in Form von z.B. Ohrenstöpseln ist der Besucher selbst verantwortlich.

  17. Für sämtliche Gegenstände, die der Besucher mitbringt, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, weder für Diebstahl noch für Verlieren oder Zerstörung durch Dritte noch für durch andere Ursachen entstehende Schäden. Ausnahme bildet hier die nachweisbare, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters/Erfüllungsgehilfen.

  18. Für das Campinggelände gilt: Besucher mit einem 48-H-ALL-IN-Ticket dürfen im auf dem Ticket angegebenen Zeitraum auf dem Campinggelände ihre Zeltbauten aufschlagen. Für die Stand- und Verkehrssicherheit ist der jeweilige Besitzer oder – falls abweichend – Aufsteller/Errichter verantwortlich. Erdaushebungen und die Errichtung dauerhafter Unterbauten sind unzulässig. Das Abstellen des KFZ auf dem Campinggelände ist nicht möglich.

  19. Der Besucher wird gebeten aus logistischen Gründen auf Mülltrennung zu achten und sich hierzu bitte entsprechende Müllbeutel (Pfand 5€) beim Abholen der Bändchen mitzunehmen. Entsorgt wird nur der Müll, der auch auf dem Festival anfällt, das Mitbringen von Abfällen jedweder Art ist verboten. Etwaige Entsorgungskosten sind vom Verursacher zu tragen.

  20. Der Besucher erklärt sich einverstanden, dass das von ihm aufgenommene Foto- und Videomaterial, welches ihn in menschenwürdiger und vertretbarer Verfassung einzeln oder in Gruppen zeigt, ohne dessen ausdrückliche Einverständniserklärung und ohne Vergütung im Rahmen von Werbe- und Dokumentationszwecken des BOAs genutzt werden darf. Dieses beinhaltet das Veröffentlichen auf der BOA-Website (www.borna-open-air.de), in Zeitungen sowie auf Videoplattformen wie bspw. YouTube/Facebook/Instagram. Der Besucher hat die Möglichkeit, schriftlich eine Verhinderung der Veröffentlichung bzw. Rücknahme oder Unkenntlichmachung des ihn zeigenden Materials zu erzielen.

  21. Den Anweisungen des gesamten Crewpersonals ist unverzüglich Folge zu leisten.

  22. Sollten Teile dieser AGB nichtig sein oder unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der verbleibenden Teile hiervon unberührt.